LADA Automobile GmbH
LADA auf Facebook
Willkommen bei LADA Deutschland
Mittwoch, 22. Februar 2012

LADA ... die richtige Wahl

Wenn nicht jetzt, wann dann. Die richtige Wahl…LADA !

Mit LADA erleben Sie mehr als nur die Freude am Fahren.
Mit den im Preis-/  Leistungsverhältnis günstigen Automobilen „MADE by RUSSIA“, sind Sie sicher und sparsam unterwegs.

Sollte im Falle eines Falles eine unvorhergesehene Beanstandung auftreten,
bei LADA sollte alles einfach geregelt werden  – mit individueller Beratung und
fachkundigem Service durch Ihren LADA Fachpartner.

Die höchsten Türme fangen beim Fundament an. In jedem guten Kundendienst ist ein gutes und sicheres Garantiepaket das Fundament.

LADA Deutschland, die LADA Automobile GmbH, übernimmt bei allen Verkaufsmodellen der Baureihen
 PRIORA
 KALINA
 NIVA

ab Importzentrum Deutschland und dem Auslieferungsdatum 01. Januar 2010

3 Jahre Mechanik – und Lackgarantie,
3 Jahre Mobilitätsgarantie (optional)
und
6 Jahre Garantie gegen Durchrostung


 

Nachfolgend auszugsweise Ausführungen zur dreijährigen Garantie
für die im Importzentrum Deutschland gefertigten Verkaufsmodelle:

 

 Die LADA Automobile GmbH übernimmt 3 Jahre Garantie bei den oben näher bezeichneten Verkaufsmodellen unter folgenden Bedingungen:

  1. LADA garantiert eine dem Stand der Fahrzeugtechnik entsprechende Fehlerfreiheit des Kraftfahrzeuges in Material und Verarbeitung. Die Garantie gilt 36 Monate ohne Kilometerbegrenzung ab dem Tag der Fahrzeugauslieferung an den Käufer bzw. der Erstzulassung und gilt nur für Mängel, die bereits bei der Auslieferung vorhanden waren. Ausnahmen hierzu werden in den Kapiteln „Lackgarantie“, „Was ist von der Garantie ausgeschlossen?“ bzw. „Eingeschränkte Garantiebedingungen“ erläutert.
  2. Innerhalb der Garantiefrist werden die Mängel am Fahrzeug unentgeltlich beseitigt, d. h. der Fahrzeugkäufer zahlt keine Material- und Lohnkosten.
    Für die Abwicklung gilt folgendes:
                 
    a) Fehler müssen nach der Feststellung unverzüglich bei einem LADA Vertragshändler unter Vorlage des Kundendienst-System-Heftes und der Auslieferungsbestätigung schriftlich angezeigt und dort aufgenommen werden.

    b) Nachbesserungen erfolgen durch eine LADA Vertragswerkstatt je nach
    den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung der fehlerhaften Teile. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der LADA Organisation über. Wenn durch die Nachbesserung zusätzliche von LADA vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich werden, übernimmt LADA die Kosten – einschließlich der Materialien und Schmierstoffe.

    c) Wird das LADA Fahrzeug aufgrund eines garantiepflichtigen Fehlers betriebsunfähig, muss sich der Käufer unverzüglich an den nächstgelegenen LADA Vertragshändler wenden. Dieser entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten vor Ort oder in seiner Werkstatt durchgeführt werden.

    d) Kann der Fehler am Fahrzeug nicht beseitigt  werden oder sind weitere Nachbesserungen beim LADA Vertragshändler für den Kunden unzumutbar, behält sich die LADA Automobile GmbH das Recht vor, das Fahrzeug zur Prüfung und Nachbesserung in das LADA Technik-Zentrum zu überstellen.

  3. Durch einen Wechsel des Fahrzeugeigentümers wird diese Garantieverpflichtung nicht berührt.

  4. Die Garantie erlischt, wenn
    der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich anzeigt und einem LADA Vertragshändler keine Gelegenheit zur Nachbesserung gibt.

  5. Die oben genannten zusätzlichen Garantieleistungen verlängern die Garantiezeit nicht und bewirken auch keine neue Garantiefrist. Für innerhalb der Garantiefrist geltend gemachte, aber nicht beseitigte Fehler wird bis zur Beseitigung Garantie gewährt. Sie endet jedoch spätestens drei Monate nach der Erklärung des LADA Vertragshändlers, dass der Fehler beseitigt ist oder dass kein Fehler vorliegt.

    Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren sechs Monate nach dem Schadenseintritt, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Garantie.


Über die LADA Garantie für neue Kraftfahrzeuge hinaus stehen dem Käufer keine Ansprüche zu. Insbesondere wird die Ersatzleistung für einen weitergehenden unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

Die ausführlichen Bedingungen der "3 Jahres Garantie“ können Sie bei uns im LADA-Shop bestellen. Die Ausführungen senden wir Ihnen in Print-Form bzw. als pdf-Datei zu. Eine Kostenbelastung für den Aufwand behalten wir uns vor.
 

Dem Käufer eines LADA Fahrzeugs steht die gesetzliche Sachmängelhaftung aus dem Kaufvertrag mit dem Händler von 2 Jahren zu.


Buxtehude, den 01. Januar 2010

 

Kontakt:
LADA Automobil GmbH
Erlengrund 7-11
21614 Buxtehude

Ansprechpartner:

Telefon 04161 600 70-0

Telefax 04161 600 7015

Opens window for sending emailwarranty(at)ada.de